Türen im Verlauf von Rettungswegen (Notausgänge) müssen jederzeit von innen leicht zu öffnen sein. Die sog. Notschlüsselkästen sind schon seit vielen Jahren als Hilfsmittel am Notausgang verboten. Europaweit gelten seit dem 01.04.2003 einheitliche Europäische Normen (DIN EN 179 und DIN EN 1125) für Notausgangs- und Paniktürverschlüsse. Die GfS Gesellschaft für Sicherheitstechnik mbH aus Hamburg, seit über 30 Jahren Hersteller von Fluchtwegsicherungen und Spezialist auf dem Gebiet der Türentechnik, konzentriert sich in ihrem Schulungsfilm insbesondere auf Lösungsmöglichkeiten unter Anwendung dieser Normen. Produkte, wie z.B. der EH-Türwächter oder der Elektrische Stangenalarm, die mit dem entsprechenden Zubehör vom Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (MPA) gemäß DIN EN 179 oder DIN EN 1125 geprüft und zertifiziert wurden, werden hier vorgestellt und beschrieben. Seit seiner Erstauflage im Jahre 2000 wurde der Film bereits drei Mal unter Berücksichtigung der jeweils neuesten gesetzlichen Richtlinien und sich daraus ableitender Produktanwendungsmöglichkeiten aktualisiert.