Die Fluggasttreppe ist als gezogenes Gerät mit Hilfsantrieb für den Ein-Mann-Betrieb ausgelegt, um einen unfallsicheren und schnellen Einsatz an allen Flugzeugtypen mit einer Türschwellenhöhe von ca. 3.300 mm bis ca. 5.800 mm auf dem Flughafen - Vorfeld zu gewährleisten: (z. B. A 319, A 320, A 321, A 300, A 310, A 330, A 340, B 757, B 747, B 777, DC 10, MD 11, MD 12). Die Herstellung erfolgt nach der Europäischen Maschinenrichtlinie 98 / 37 EG sowie den europäischen Normen EN1915-1+2 und EN 12312-1. Dieser Treppentyp ist baumustergeprüft.
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