21.07.2005 • Brandschutz

Lagerung von Dokumenten und Akten

Gemäß Musterbauordnung (MBO) darf sich auf Flucht- und Rettungswegen kein brennbares Material befinden. Die Gefahr, dass ein Brand durch Lagergut zusätzlich entflammt und ein wichtiger Flucht- und Rettungsweg dadurch unpassierbar wird ist zu groß. Dabei hat die Lagerung auf den Rettungswegen für den Anwender große Vorteile. Die Akten oder Büroutensilien stehen in unmittelbarer Nähe der Arbeitsräume zur Verfügung und sind schnell erreichbar. Die Akten- und Dokumentenlagerschränke wurden als komplette Einheit einer Prüfung unterzogen, wobei die erreichten Werte unterhalb der Grenzwerte der DIN 4102 Teil 2 liegen. Diese Schränke bieten Schutz gegen Feuer, Staub und unerlaubten Zugriff.
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