06.04.2022 • Security, Einbruchschutz, Perimeterschutz • Security Management, Zutrittsregelung, Zeiterfassung • Security, Videosicherheit, Videoüberwachung

Dallmeier: Datenschutz-Rollo

Dallmeier: Datenschutz-Rollo schützt die Versammlungsfreiheit

Viele deutsche Städte vertrauen auf Panomera-Kameras mit „Datenschutz-Jalousie“ des deutschen Videotechnik-Herstellers Dallmeier.

Der Grund: maximaler Schutz von Persönlichkeitsrechten bei minimalem Kostenaufwand. Bereits im März 2020 legte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf Art. 8 des Grundgesetzes fest: Bei friedlichen Versammlungen müssen stationäre Videoüberwachungssysteme für alle Teilnehmenden weithin sichtbar deaktiviert werden.

Seit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW (Aktenzeichen: 15 A 1139/19) sind Betreiber von fest installierten Videokameras im öffentlichen Raum dazu verpflichtet, diese bei Versammlungen „weithin sichtbar“ zu deaktivieren. So soll ein einschüchternder oder abschreckender Effekt auf Versammlungsteilnehmer vermieden werden. Die herkömmliche Vorgehensweise zur eindeutigen Deaktivierung der Videobeobachtung – meistens eine einfache Verdeckung mit Jutesack und Steiger – verursacht jedoch einen erheblichen logistischen und finanziellen Mehraufwand in den Kommunen. Bei durchschnittlich 200 bis 300 Versammlungen pro Jahr in einer deutschen Großstadt entstehen schnell zusätzliche Ausgaben im sechsstelligen Bereich.

Um die Versammlungsfreiheit trotz installierter Videokameras zu vertretbaren Kosten zu gewährleisten, setzen mittlerweile 12 deutsche Städte, darunter Köln, Frankfurt am Main, Offenbach und Darmstadt, auf das „Panomera Privacy Shield“ von Dallmeier. Die in gelber Signalfarbe gehaltene Jalousie aus undurchsichtigem Spezialmaterial verhüllt die Objektive der Panomera-Kamerasysteme per Mausklick binnen weniger Augenblicke. Eine auf die Jalousie aufgedruckte, durchgestrichene Kamera macht zuverlässig und weithin sichtbar klar: Hier findet keine Videoüberwachung statt. Nach Ende der Kundgebung können Polizei und Sicherheitsverantwortliche die Maßnahme vom Leitstand aus in Sekundenschnelle wieder aufheben.

„Das Urteil aus NRW bindet uns zwar nicht unmittelbar, wir können es jedoch nicht außer Acht lassen und es ist gut, entsprechend vorbereitet zu sein, da eine vergleichbare Klage wohl auch bei uns Aussicht auf Erfolg hätte“, so Peter Weigand, Amtsleiter des Ordnungsamts Offenbach. Es gehe aber nicht nur darum, den gerichtlichen Anforderungen Genüge zu leisten, sondern vor allem und in erster Linie den Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ungestört wahrnehmen zu können. Das „Privacy Shield“ ermögliche dies, und zwar quasi per Fernsteuerung und ohne zusätzlichen personellen Kostenaufwand, so Peter Weigand.

Friedliche Demonstrationen und Kundgebungen seien ein wesentliches Grundrecht jeder Demokratie. Dem deutschen Hersteller von Videosicherheitstechnik war es deshalb ein wichtiges Anliegen, die Vorteile städtischer Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten mit der aktuellen Gesetzgebung zum Datenschutz in Einklang zu bringen, so Frank Salder, Geschäftsführer der Dallmeier Systems Niederlassung in Gladbeck und Safe City-Experte der Dallmeier Unternehmensgruppe. Dank des „Panomera Privacy Shields“ haben Bürger weithin sichtbar diese Gewährleistung.
www.dallmeier.com​​​​​​​

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