Gaslöschanlagen dienen der Sicherheit, auch wenn sie nicht zum Einsatz kommen. Inzwischen haben jedoch zahlreiche Anlagen in Deutschland die empfohlene Verwendungszeit von maximal 20 Jahren überschritten. Das Unternehmen sieht Handlungsbedarf. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich zunächst aus den einschlägigen Regelwerken für „Ortsbewegliche Gasflaschen / Druckbehälter“: TRBS 3145 / TRGS 745, DIN EN 1968:2002 + A1:2005, VdS 3159. Hier werden ein Behältertausch nach Ablauf der doppelten Prüffrist empfohlen sowie eine Überprüfung und Bewertung durch den Betreiber gefordert. Dieser hat zu entscheiden, zu begründen und zu dokumentieren, ob die Behälter noch weiter betrieben werden oder nicht.
Gaslöschanlagen sind jedoch als Arbeitsmittel zu betrachten, deren regelmäßige Prüfung in §14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgegeben ist. Das gilt insbesondere für „längere Zeiträume der Nichtverwendung“. Da die Schnellöffnungsventile der Löschmittelbehälter seit dem Füllvorgang nicht mehr betätigt wurden, müssen der Errichter bzw. der Instandhalter davon ausgehen, dass die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit nicht mehr so wie zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gegeben sind. In der persönlichen Haftung sind hier der Betreiber der Anlage und die für ihn handelnden Personen. Ein verantwortungsvoll agierender Betreiber wird daher die Behälter austauschen, da er eine sichere Verwendung nicht mehr gewährleisten kann. Die Sicherheit und Fürsorge für die Mitarbeiter stehen hier an erster Stelle. Denn defekte, veraltete Gasflaschen können zu einem Sicherheitsrisiko werden.
Minimax ist nun in der Lage, den notwendigen Behältertausch mit Mehrwegflaschen durchzuführen. Qualitativ besteht dabei zwischen neuen und Mehrwegbehältern kein Unterschied. Dagegen sind die Vorteile für Betreiber ökonomisch und ökologisch unübersehbar: Kosten, Aufwände wie auch wertvolle Ressourcen werden geschont. Deinstallierte Behälter werden vom Unternehmen überarbeitet und einer Sicht- und Druckprüfung unterzogen, als Grundlage für die Neuaufbringung des Prüfstempels. Die Erneuerung der Grundierung und Lackierung sind möglich, auch die Modernisierung der Ventiltechnik. Die alten Behälter werden wieder in den Materialkreislauf eingefügt. Gleichzeitig besteht die Chance zur Modernisierung, denn die Technik entwickelt sich weiter. So lassen sich Bestandsanlagen ohne neue Zulassung z.B. durch Umrüstung der mechanischen auf pneumatische Auslösung zukunftssicher aufstellen.
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