Ob öffentliche Einrichtungen, Einzelhandel oder Betriebsgelände - wer nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 6b in öffentlich zugänglichen Bereichen Videoüberwachung einsetzt, ist verpflichtet dies und die Gründe der Kameraüberwachung kenntlich zu machen. Durch Hinweisschilder zur Videoüberwachung kommen Sie dieser Verpflichtung nach!
Als Spezialist für normgerechte Kennzeichnung bietet SETON ein umfangreiches Schilder-Sortiment mit Videokennzeichnung nach DIN 33450 und verschiedenste praxiserprobte Warnschilder mit Kamera-Symbol. Die Schilder sind auch in Kombination mit diversen Texten, wie z.B. „Gebäude wird videoüberwacht“ oder „Videoüberwachung jeder Diebstahl wird angezeigt“ sowie mit Ihrem Text und/oder Logo nach Wunsch erhältlich.