Beim Arbeitsschutz gilt: Die Gesamtverantwortung für die Prävention von Arbeitsunfällen trägt grundsätzlich der Unternehmer. Seine Pflicht ist es, dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes in seinem Betrieb umgesetzt und eingehalten werden. Wie kann er nun sicherstellen, dass seine Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen die richtige Kleidung tragen? Textildienstleister wie die MEWA Textil-Service AG & Co. unterstützen mit Know-how und professioneller Pflege bei Auswahl und Instandhaltung von Schutzkleidung.
Bevor eine Schutzkleidung ausgewählt und eingesetzt wird, sollte jeder Unternehmer oder die im Unternehmen verantwortliche Person eine Beurteilung der Gefährdungen durchführen. Je differenzierter die Ergebnisse der Analyse sind, umso passender kann die Kleidung ausgewählt werden. Diese Analyse ist durchzuführen bei einer Erstbeurteilung bestehender oder neuer Arbeitsplätze, dem Einsatz neuer Maschinen, Geräte, Stoffe oder Arbeitsverfahren, Änderungen von Arbeitsabläufen oder nach Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen oder Berufskrankheiten.
Mit der Bereitstellung von Kleidung oder Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist die Aufgabe allerdings noch nicht erledigt. Der Arbeitgeber ist auch dafür verantwortlich, dass die Kleidung getragen und instand gehalten wird. Gemäß den Bestimmungen für PSA (Richtlinie 89/656/EWG) müssen alle Mitarbeiter und Benutzer der PSA vor Gebrauch der Ausrüstung geschult werden. Viele Unfälle entstehen, weil Schutzkleidung nicht getragen wird, die Jacken nicht geschlossen oder die Ärmel hochgekrempelt werden. Dies geschieht häufig, wenn die Schutzkleidung zu unbequem ist. Wer Schutzkleidung anschafft, achtet am besten auf ein verhältnismäßig weiches, flexibles, atmungsaktives und leichtes Gewebe. Moderne Fasermischungen haben hier entscheidende Verbesserungen im Tragekomfort bewirkt. MEWA bietet daher Hitze- und Flammschutzkleidung wie IDEAL PROTECT und TWINSTAR PROTECT an, die durch ergonomische Schnittführung und guten Tragekomfort überzeugen.
Bei der Gesamtverwaltung von Schutzkleidung muss der vollständige „Lebenslauf“ jedes Kleidungsstücks – von der Herstellung bis zu seiner Entsorgung – festgehalten werden (Richtlinien 89/656/EWG und 89/686/EWG). Außerdem können Waschmethoden sowie Anzahl der Waschzyklen die Schutzfunktion und Lebensdauer der Schutzkleidung entscheidend beeinflussen. Ebenfalls ist eine regelmäßige Inspektion der PSA unerlässlich. Durch sie wird gewährleistet, dass die PSA langfristig den beabsichtigten Schutz bietet. Ideal ist eine Routineüberprüfung durch den Mitarbeiter vor und nach jedem Tragen seiner PSA. Zusätzlich sollte ein Profi die Kleidung in regelmäßigen Abständen prüfen. Er sollte mit den möglichen Verschleißerscheinungen, die die Effektivität der Schutzkleidung beeinträchtigen können, vertraut sein. Diese Prüfungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Schutzkleidung auch nach dem Waschen weiterhin ihren Zweck erfüllt und ihren ursprünglichen Anforderungen gerecht wird. MEWA garantiert Kunden daher, dass die Kleidung bei ihrer Auslieferung an den Kunden alle Anforderungen der Normen, nach denen sie zertifiziert ist, erfüllt.