Die Bestimmung von Bromat in Trink- und Mineralwässern hat in den letzten Jahren auf Grund seiner potentiell krebserregenden Wirkung erheblich zugenommen. Das Bromat entsteht durch Oxidation von Bromidspuren während der Desinfektion z.B. durch Ozonung der Wässer. Die deutsche Trinkwasserverordnung schreibt seit 1. Januar 2008 einen Grenzwert von 10 µg/l vor (bisher war übergangsweise ein Wert von 25 µg/l erlaubt). Seit 1. Juli 2004 gilt auch für Mineralwasser laut Mineral- und Tafelwasserverordnung hier ein Grenzwert von 3 µg/l. Um diese Grenzwerte sicher zu detektieren (mind. 25% vom Grenzwert), können verschiedene leistungsfähige Verfahren basierend auf der Ionenchromatographie verwendet werden. Metrohm bietet für diese Analytik eine einfache, betriebswirtschaftlich sehr interessante Lösung an. Die Nachsäulenderivatisierung mittels Triiodid mit anschließender UV-Detektion zeichnet sich unter anderem durch hohe Analysenfrequenz und sehr niedrige Nachweisgrenzen (0,1 µg/l) aus.