11.04.2006 • Brandschutz

Rauchwarnmelder: Weitere Bundesländer planen Einbaupflicht

Nach Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist Rauchwarnmelder-Einbaupflicht auch in anderen Bundesländern in der Diskussion.

Der „Rauchwarnmelder zum Gesetz“ kommt von Hekatron. Rauchwarnmelder wie der HSD IV Longlife (VdS G 202061) bieten eine ideale Lösung, die Einbaupflicht zu erfüllen. Dieser Melder ist bereits nach der strengen Norm DIN EN 14604 anerkannt und entspricht damit den gesetzlichen Vorschriften. Die 100 %-Endkontrolle gewähr­leistet eine hohe Funktionssicherheit, wie sie von Billigprodukten nicht zu erwarten ist. Darüber hinaus ist er ausschließlich im Fachhandel erhält­lich.

Die eingebaute Funkschnittstelle erlaubt eine Nachrüstung zum Funkrauchmelder oder ermöglicht andere Funkfunktionen. Ab sofort bietet das Sulzburger Unternehmen den HSD IV ausschließlich in der Version LongLife an. Dank einer Langzeit-Lithiumbatterie ist die Stromversorgung des Rauchwarnmelders für bis zu zehn Jahre gesichert – ein ganzes Melderleben ohne Batteriewechsel. Damit stärkt der Hersteller erneut die Wirtschaftlichkeit des Produkts.
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