Aufgrund rechtlicher Bedenken blickte manch ein Errichter oder Betreiber bisher skeptisch auf Lösungen wie die Fernüberwachung und -instandhaltung von Brandmeldeanlagen. Die Dienst-leistungsnorm DIN EN 50710 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ nimmt diese Sorge nun und lädt dazu ein, die Möglichkeiten des Fernzugriffs voll auszuschöpfen.
Die Norm bietet den sicherheitstechnischen Gewerken im Gegensatz zur bestehenden VDE 0833-1 konkrete Handlungsempfehlungen. Hier sind jetzt erstmals alle relevanten Anforderungen an die Dienstleistungsanbieter für einen Fernzugriff festgelegt, so Thomas Litterst, Leiter Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz. Die Norm schafft die notwendige Grundlage, weil sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik definiert, auf die sich beispielsweise Gerichte berufen, wenn im Schadensfall überprüft wird, ob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Norm wurde von einem europäischen Expertenteam als EN erarbeitet und wird damit auch in anderen EU-Staaten angewendet.
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