23.11.2021 • Safety, Maschinen- und Anlagensicherheit, Arbeitsschutz

Denios: Zusammenlagerungs-Checker-App

Denios Zusammenlagerungs-Checker-App

Mit der Zusammenlagerungs-Checker-App von Denios kann überprüft werden, ob man unterschiedliche Gefahrstoffe regelkonform zusammenlagert.

Die TRGS 510 bestimmt, bei welchen Kombinationen Zusammenlagerung erlaubt oder nur eingeschränkt erlaubt und wann eine Separatlagerung erforderlich ist. In der nützlichen App stecken sämtliche relevanten gesetzlichen Vorgaben aus TRGS 510. Der Nutzer wählt zwei oder mehr Gefahrstoffe aus und kann sofort sehen, ob eine Zusammenlagerung erlaubt ist. Dabei sind beliebig viele Lagerklassen vergleichbar. Das Ergebnis wird übersichtlich angezeigt, erlaubte Kombinationen in Grün, eingeschränkt erlaubte in Gelb und verbotene in Rot. Bei eingeschränkter Zusammenlagerung (gelb) erhält der Nutzer die Information, was genau zu beachten ist, um die Gefahrstoffe zusammenzulagern. Ist eine Zusammenlagerung nicht erlaubt (rot), wird der Grund mitgeteilt und was für eine Lagerung des Stoffes generell an Anforderungen zu erfüllen ist.

Informationen über jeweils relevante Gesetze und Verordnungen werden auf einem extra Reiter angezeigt. Was nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Lagerung von Gefahrstoffen beachtet werden muss, erfährt der Nutzer in einem eigenen Reiter. Relevante Informationen über Gesetze und Verordnungen zur Lagerung von Gefahrstoffen können auch übersichtlich über einen eigenen Reiter eingesehen werden. Die App bietet neben dem zuverlässigen und schnellen Überblick auf geltendes Gefahrstoff-Recht zusätzliche Vorteile. Im Fall von Zusammenlagerungs-Verboten etwa kann direkt über die App Unterstützung von Denios angefordert werden, beispielsweise für eine Beratung durch Gefahrstoff-Lagerexperten oder eine Angebotsanfrage für regelkonforme Gefahrstofflager.
www.denios.de​​​​​​​

Diese Produktinformation
ist aus unserem Archiv!

Aktuelle Produkte finden Sie über die Suche ...
gradient arrows

Denios SE

Dehmer Straße 54 - 66
32549 Bad Oeynhausen

Tel: +49 5731 753-318
Fax: +49 5731 753 197