Eine wichtige Voraussetzung, um Gefahren vorzubeugen, ist die Auswahl des passenden Equipments. Mit Steiggeräten vom Fachmann haben Anwender noch ein Sicherheitsplus mehr: Sie entsprechen in jedem Fall den gesetzlichen Vorgaben und DIN-Normen. Weiterführende Informationen sowie eine Übersicht der passenden Produkte, finden Interessenten zudem in der neuen Zarges Broschüre.
Jeder, der in der Höhe arbeitet, kann mit wenigen Schritten die Gefährdung analysieren und das passende Steiggerät auswählen. So lassen sich Unfälle effektiv vermeiden. Das Unternehmen empfiehlt, im ersten Schritt zu bestimmen, ob das Steiggerät für den Zugang zum Arbeitsplatz benötigt wird oder ob es selbst als Arbeitsplatz für einen längeren Aufenthalt dient. Als zweiter Schritt sollte die Beurteilung nach dem Grundsatz „Sicherheit zuerst“ folgen. Das heißt, es muss rechtzeitig analysiert werden, welche Gefährdung beim Arbeitseinsatz – und sei er noch so kurz – besteht. Dabei sollten die Arbeitsmittel, die Art der Tätigkeit und der Gefährdung sowie die jeweilige Umgebung berücksichtigt werden, damit mit dem richtigen Steiggerät die maximale Sicherheit für alle Beteiligten erreicht werden kann. Das fordert auch der Gesetzgeber, etwa in der Betriebssicherheitsverordnung. Bei dieser Beurteilung sollten zum Beispiel folgende Kriterien eine Rolle spielen: der Höhenunterschied, der überwunden werden muss, wie kompliziert oder anstrengend die ausgeführte Tätigkeit ist und welche Fluchtmöglichkeit im Notfall besteht.
Im dritten Schritt wird dann nach der Beurteilung möglicher Gefährdungen das richtige Steiggerät ausgewählt. Damit den spezifischen Anforderungen für alle Arbeiten in der Höhe entsprochen und gleichzeitig maximale Sicherheit für die Arbeiter gewährleistet werden kann, gibt es ganz unterschiedliche Gruppen von Steighilfen: von Tritten über Leitern und Arbeitsplattformen oder Liften bis hin zu maßgefertigter Industrieausstattung. Der vierte und letzte Schritt schließlich betrifft die richtige Anwendung des geeigneten Steiggeräts. Sicheres Arbeiten gewährleisten die Gefährdungsbeurteilung und die Verwendung eines richtigen Steiggeräts schließlich nur, wenn dieses auch in einem funktionstüchtigen Zustand ist. Steiggeräte sollten deshalb regelmäßig überprüft werden – auch dies schreibt der Gesetzgeber vor. Dafür muss jeder Unternehmer eine sogenannte „befähigte Person für Leitern und Fahrgerüste“ benennen, die regelmäßig den ordnungsgemäßen Zustand kritisch begutachtet.
Da es viele Einsatzorte mit spezifischen Anforderungen gebe, biete das Unternehmen ein umfangreiches Portfolio an Steighilfen, aus dem Trockenbauer, Maler und Verputzer die passende wählen können, so Simone Harrer, Produktmanagerin bei Zarges. Dazu gehörten Tritte, Leitern, Arbeitsplattformen, Fahrgerüste und Lifte. Im Bereich Industrieausstattung sind Podestleitern, Überstiege oder Treppen sowie kundenspezifische Lösungen erhältlich, die exakt nach den individuellen Kundenvorgaben angefertigt würden. Unter anderen gehört zum Angebot des Unternehmens das Klappgerüst „Pax Tower“, mit dem Anwender durch Einhandbedienung des Klapprahmens sicher Arbeitshöhen von bis zu 7,65 Metern erreichen. Die robuste Bauweise, nach den neuen Vorgaben der DIN EN 1004 mit dem vorlaufenden Geländer S-Plus, gewährleistet zudem jederzeit sicheres Arbeiten in der Höhe. Ein anderes Produktbeispiel ist die genietete Stufen-Plattformleiter ZAP Neo S. Sie hat eine große Plattform, ist sehr leicht und hält dabei Belastungen bis maximal 150 Kilogramm stand. Durch ihr geringes Gewicht und klappbare Handläufe ist sie zudem handlich und komfortabel. Daneben sind viele weitere Lösungen erhältlich, die den Kunden effizientes und sicheres Arbeiten ermöglichen.