Umfassender Unternehmensschutz
Treibriegel findet man häufig an einem Bedarfsflügel, auch als Standflügel geläufig, einer zweiflügeligen Türanlage. Die Installation des Türwächters oberhalb eines links- oder rechtsöffnenden Treibriegels signalisiert: „Achtung, Tür ist alarmgesichert!“.
Er baut an diesen Türen eine wirkungsvolle Hemmschwelle auf, die unerlaubte Benutzung effektiv unterbindet. Sollte der Treibriegel trotzdem betätigt werden, ertönt ein lauter Alarm (95 dB/1m), der auf die unberechtigte Türbegehung aufmerksam macht. Dabei schwenkt der Türwächter zur Seite und rastet in seiner Endposition bei 45° ein. Nur mit dem Geräteschlüssel kann der Türwächter wieder in seine Ausgangsposition zurückgestellt und der Alarm quittiert werden.
Die Benutzung in einer Notsituation ist jederzeit von jedermann in einem Öffnungsvorgang möglich, indem der Treibriegel intuitiv zur entsprechenden Seite geschwenkt wird. Ein an der Tür aufgebrachtes Piktogramm sowie ein entsprechender Richtungspfeil auf dem Gerät geben den unmissverständlichen Benutzungshinweis.
Im Bedarfsfall (z.B. für Warenanlieferungen) lässt sich der Türwächter alarmfrei mit dem Geräteschlüssel um 180° in eine vorübergehende Dauerfreigabe-Position bringen.
Dieselbe Funktionalität bietet dieser Türwächter auch an Fenstern.
Dazu wird er für die Installation um 180 Grad umgedreht und unterhalb des Fenstergriffes montiert.
Der GfS Türwächter für Treibriegel/Fenstergriffe ist in den Ausführungen mit eingebautem Profilhalbzylinder, vorgerichtet für Profilhalbzylinder und mit eingebautem Rundzylinder lieferbar.
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