Dallmeier stellt neue PTZ Kameraserie ...
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Die Videolösung muss die Kriterien für Datenschutz erfüllen
Für den Bereich Datenschutz, also die Wahrung von Datenschutzgrundsätzen und Rechten der betroffenen Personen, bietet Dallmeier vier Komponenten, nämlich die Verpixelung von ganzen Personen durch „People Masking“, die Einrichtung von „Privaten Zonen“ im erfassten Bild, um beispielsweise öffentliche Bereiche unsichtbar zu machen, sowie die Festlegung der maximalen Speicherdauer je Kamera. Zudem können Kunden bei Dallmeier optional durch eine detaillierte, virtuelle 3D-Simulation bereits bei der Projektplanung feststellen, welche Bereiche aufgrund der Bildqualität fur den Datenschutz irrelevant sind.
Datensicherheit wird in der EU-DSGVO groß geschrieben – das gilt auch für Video
Für die Anforderungen bei der Datensicherheit, also dem Schutz vertraulicher oder personenbezogener Daten vor Manipulation, Verlust oder unberechtigtem Zugriff, bietet das Dallmeier-Modul insgesamt zehn Funktionen. Zur Netzwerkabsicherung dienen die Authentifizierung gema. IEEE 802.1X, eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung mit TLS 1.2 / 256 Bit AES bei aktuellen Dallmeier-Systemen und die Funktion „ViProxy“, mit der Dallmeier Aufzeichnungs-Appliances als Security Gateway des Videosystems fungieren. Zudem erfolgt die Entwicklung sämtlicher Hard-, Soft- und Firmware-Lösungen im eigenen Haus, wodurch versteckte Zugangsmöglichkeiten durch Backdoors ausgeschlossen sind.
Auf Recording-Ebene gewährleisten das optionale „Vier-Augen-Prinzip“ bei der Sichtung von Aufzeichnungen, die Festlegung der Aufzeichnungszeit für jede Benutzergruppe mit „MaxView“ sowie die Benutzergruppenverwaltung über AD/LDAP die Einhaltung der EU-DSGVO-Vorschriften. Das sichere Erkennen und Verhindern von Verbindungsversuchen durch Hackerangriffe erfolgt über die „Fail2Ban“-Funktion, entsprechende Failover- und Redundanz-mechanismen bei der Aufzeichnung schützen vor Datenverlusten. Schließlich stellt Dallmeier mit der LGC-Zertifizierung sicher, dass bei der Beweis-sicherung alle Kriterien für eine gerichtliche Verwertbarkeit erfüllt sind.
„Bekanntermaßen steht die finale Auslegung der EU-DSGVO im praktischen Vollzug noch keinesfalls fest und wird auch über das Jahr 2018 hinaus noch von den nationalen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden kontrovers diskutiert und definiert werden“, so Jürgen Seiler, Geschäftsführer des Dallmeier Consulting-Tochterunternehmens davidiT. „Somit ist es bei der Videosicherheit der beste und einfachste Weg, Lösungen einzusetzen, welche die technischen Antworten auf alle zu erwartenden Anforderungen bereits heute geben. Mit den 14 Funktionen unseres kombinierten Datenschutz- und Datensicherheitsmoduls stehen Kunden genau dieser Funktionsumfang in einer einfach zu verwaltenden und zu konfigurierenden Form zur Verfügung.“
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