01.09.2017 • Safety, Maschinen- und Anlagensicherheit, Arbeitsschutz

Reform der Leiternorm EN 131 - Fokus liegt auf bestmöglicher Sicherheit für den Anwender

Die körperliche Gesundheit ist ein wertvolles Gut: Um beim Einsatz von Steigtechnik Unfälle möglichst zu vermeiden, ist nicht nur die korrekte Nutzung eine wesentliche Voraussetzung. Auch die Hersteller sind durch spezielle Normen verpflichtet, bereits bei der Konstruktion und Produktion sicherheitsrelevante Vorgaben zu berücksichtigen. Für tragbare Leitern gilt die europäische Norm EN 131, deren aktuelle Überarbeitung der Teile 1 bis 3 ab dem 1. Januar 2018 endgültig verbindlich wird.

Der erste Teil der Leiternorm EN 131 betrifft den Bereich „Konstruktive und maßliche Vorgaben“. „Anlegeleitern ab einer Länge von drei Metern müssen künftig standardmäßig über eine Standverbreiterung verfügen – etwa in Form einer Traverse. Deren Breite ist abhängig von der Länge der Leiter“, erläutert Thomas Casper, Vertriebsleiter bei Steigtechnikspezialist Hymer-Leichtmetallbau. Bei Mehrzweckleitern, die in Anlegeposition verwendet werden können, ist die Breite der Standverbreiterung künftig abhängig von der Länge der Leiter als komplett ausgefahrene Anlegeleiter, nicht als Stehleiter.

Teil 2 der Norm bezieht sich auf die Prüfungen, denen eine Leiter vor Markteinführung durch den Hersteller zu unterziehen ist. Mit dem Ablauf der Übergangsfrist wird unter anderem die Festigkeit einer Leiter nicht mehr wie bisher in liegender Position, sondern stehend in Gebrauchsstellung durchgeführt. Zusätzlich wird es neue Prüfungen geben wie die Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern, die Prüfung der Rutschfestigkeit am Boden sowie den Torsionstest für die Prüfung der Verwindungssteifigkeit.

„Markt wird um unsichere Produkte bereinigt“

Mit Inkrafttreten der Änderungen erhöhen sich auch die für den Stabilitätstest vorgeschriebenen Prüflasten – erstmals in Abhängigkeit davon, ob es sich um eine Leiter für den privaten oder für den beruflichen Gebrauch handelt. Für Thomas Casper eine praxisnahe Neuregelung: „Das ist in unseren Augen eine sehr sinnvolle Trennung. Kauft ein Anwender eine Leiter aus dem Profisegment, kann er sich künftig hundertprozentig darauf verlassen, dass sie die notwendige Stabilität und somit Sicherheit auch im Dauereinsatz bietet.“ Auch wenn der Aufwand für die Hersteller hierdurch größer wird, sehen renommierte Hersteller wie Hymer-Leichtmetallbau die Änderungen positiv. „Es ist eine vernünftige Erweiterung der bisherigen Prüfvorgaben, die dabei hilft, den Markt um unsichere Produkte zu bereinigen“, ist sich Thomas Casper sicher.

Weitere Änderungen betreffen den dritten Teil der Leiternorm EN 131: die Benutzerinformationen wie Herstellerangaben, Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisungen. Diese Überarbeitung ist bislang noch nicht finalisiert. Thomas Casper beschreibt die voraussichtlichen Änderungen ab 2018: „Wir rechnen damit, dass es Änderungen hinsichtlich der Art und des Umfangs der an der Leiter anzubringenden Sicherheitshinweise geben wird. Eine weitere Vorgabe wird wahrscheinlich sein, dass die Benutzerinformationen in Zukunft dem internationalem ISO-Standard entsprechend in der Sprache des Landes verfasst sein müssen, in dem die Leiter verkauft wird.“

Altbestand darf weiterhin genutzt werden

Hinsichtlich eines Altbestandes an Leitern beruhigt der Vertriebsleiter: „Die EN 131 richtet sich an die Hersteller. Sie dürfen ab dem 1. Januar 2018 keine Leitern mehr nach den Vorgaben der alten Norm produzieren. Der vorhandene Bestand darf aber noch verkauft und grundsätzlich auch weiterhin von den Anwendern genutzt werden. Wir empfehlen den Nutzern allerdings zugunsten der eigenen Sicherheit, die Leitern nach Möglichkeit mit den vorgegebenen Komponenten nachzurüsten.“

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