Ende 2017 ist es auch in Bayern so weit: Die Frist zur Nachrüstung von Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern läuft ab. Eigentümer von vermietetem Wohnraum sollten dabei die rechtlichen Konsequenzen im Blick haben. Gemäß Landesbauordnung sind sie für den Einbau der Rauchwarnmelder zuständig und können auf freiwilliger Basis auch die jährliche Wartung übernehmen.
Was bedeutet das in der Praxis? Wer haftet im Schadensfall? Wie stehen Bauordnung und Mietrecht zueinander? Private und gewerbliche Vermieter können sich bei Fachvorträgen von Ei Electronics am 10. Mai in Würzburg und am 21. September 2017 in Augsburg informieren. Die Vorträge hält Rechtsanwalt Norbert Küster. Er ist u. a. spezialisiert auf Brandschutzrecht und befasst sich seit 1997 mit dem Thema Rauchwarnmelder.