31.08.2012 • IT-Security, Cyber Security

Barrierefrei kommunizieren: Behindertengerechtes Intercom-Terminal von SCHNEIDER INTERCOM

Egal, ob Fußball-Stadion oder Konzerthalle: Behinderten-WCs, Rampen, spezielle Zugänge und Sitzplätze sind längst Standard. Architektonisch sind Gebäude für Großveranstaltungen in der Regel optimal auf die Bedürfnisse von Behinderten ausgerichtet. Anders sieht es in Deutschland noch im Hinblick auf die Kommunikationstechnik aus: Die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetztes (BGG), das auch ein Recht auf Informations- und Kommunikationshilfen beinhaltet, erfolgt bis jetzt noch zögerlich. SCHNEIDER INTERCOM bietet eine ganz besondere Sprechstelle, die auch den besonderen Anforderungen von Personen mit Handicap Rechnung trägt.

Rechtlich ist die Sache klar: Das BGG regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Bereich des öffentlichen Rechts. Ziel ist es, Benachteiligungen zu beseitigen und zu verhindern. Das Gesetz soll eine gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Auch das Recht auf Informations- und Kommunikationshilfen ist im BGG festgeschrieben (§ 9). Daneben regelt seit 2008 eine spezielle EU-Verordnung (Verordnung EN 1107/2006), dass behinderte Menschen und in ihrer Mobilität eingeschränkte Fluggäste nicht nur ein Recht auf Beförderung mit dem Flugzeug haben, sondern auch, welche Service- und Hilfsangebote sie an Flughäfen erwarten dürfen. Wesentlicher Baustein: die schnelle und einfache Kommunikation mit dem Servicepersonal.

Die behindertengerechte Sprechstelle von SCHNEIDER INTERCOM eignet sich zur Umsetzung des BGG und der EN-Verordnung 1107/2006. Das Intercom-Terminal aus der WS-Serie meistert folgende besondere technische Herausforderung: Die Funktionen der Sprechstelle sind so angelegt, dass das Gerät auch von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen (z. B. Schwerhörigkeit, Blindheit, geistige Einschränkungen) weiterhin bedient und als Informations- sowie Kommunikationshilfe genutzt werden kann. Dazu bietet die Sprechstelle spezielle Leistungsmerkmale. Sie verfügt über eine Beschriftung mit Brailleschrift und genormten Piktogrammen zur Information und Bedienung. Die Sprachausgabe ist besonders laut und glasklar. Eine integrierte Gehörlosenschleife gehört ebenso zu den Ausstattungsmerkmalen. LED-Leuchten und Piktogramme geben Auskunft über den aktuellen Status des Geräts („Ruf abgesetzt“, „Bitte sprechen“, „Türöffner aktiv“). Ebenso wird die Aktivierung des integrierten Induktionsschleifenverstärkers mittels LED angezeigt.

Gerade in öffentlich zugänglichen Bereichen besonders wichtig: Schutz vor Vandalismus. Eine 3 mm starke Edelstahlfront sorgt dafür, dass das Gerät selbst extremsten Bedingungen standhält. Das Gehäuse ist zudem wasserdicht (IP65). Das Intercom-Terminal kann als Notruf- und Infosäule zum Einsatz kommen, im Mauerwerk, auf der Fassade oder in Ticketautomaten eingebaut werden.

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