Die Brandbekämpfung nimmt heute nur rund 12 % der Einsatzzeit unserer Feuerwehren in Anspruch – aber sie zählt nach wie vor zu den gefährlichsten Aufgaben. Die Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung, insbesondere an die Schutzhelme für Feuerwehrleute, haben sich deshalb stark verändert. Das Gefahrenpotential ist heute insbesondere in Gebäuden im Vergleich zu früheren Zeiten stark erhöht, die Schutzhelme müssen über einen längeren Zeitraum extremsten Temperaturbelastungen standhalten.
Gefahr der Rauchgas-Durchzündung
Zu erklären ist diese Tatsache durch die Änderung der Bautechnik in den letzten Jahrzehnten. Unsere Häuser sind heute zum Einsparen von Energie stark isoliert, was dazu führt, dass innere Bereiche von Gebäuden zum Teil lufttechnisch regelrecht hermetisch abgeriegelt sind. Das bringt im Brandfall die verstärkte Bildung von heißen Rauchgasen mit sich – die Gefahr von Rauchgas-Durchzündungen hat sich somit extrem erhöht. Wenn es dazu kommt, muss der Schutzhelm der Flammeinwirkung standhalten und den Kopf des Feuerwehrmannes schützen.
Brände entstehen allgemein ja dann, wenn das „magische Dreieck“ aus brandfähigem Stoff, einer Zündquelle – hier die hohe Temperatur – und Sauerstoff zusammentrifft. Eine Rauchgas-Durchzündung entsteht, weil zum Beispiel bei der Verbrennung von Kunststoffen zündfähige Rauchgase entstehen, die sich, anstatt abzuziehen, wegen der guten Isolierung des Raumes unter der Decke ansammeln. Öffnet nun ein Feuerwehrmann plötzlich die Tür, kommt Sauerstoff zu dem brennbaren Stoff und der erhöhten Temperatur hinzu – das magische Dreieck ist geschlossen. Das Rauchgas entzündet sich über den Köpfen der Feuerwehrleute. Diese Durchzündung erfolgt in der Regel oberhalb der Arbeitsebene, weil die Rauchgase ja nach oben steigen.
Damit es dazu nicht kommt, setzen die Feuerwehrleute bestimmte Taktiken ein – so wird die Tür nur langsam geöffnet, und ein paar kurze Wasserstöße, in den Brandraum geführt, sorgen erst einmal für Abkühlung. Danach wird die Tür wieder verschlossen, um die Luftzufuhr zu unterbinden. Der Umgang mit solchen Situationen wird auch vielfach geübt. Dennoch kommt es immer wieder zu solchen Durchzündungen.
Europäische Norm
Es hat sich gezeigt, dass die bestehenden Schutzhelmsysteme für Feuerwehren diesen erhöhten Anforderungen nur bedingt standhalten. Deshalb hat man 2008 auf europäischer Ebene die entsprechende Norm erneuert – so entstand die neue Feuerwehrhelm-Norm EN 443:2008. Sie trägt den Titel „Schutzhelme für die strukturelle Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen“ und regelt, wie der Hersteller den Schutzhelm für Feuerwehren zu entwickeln und zu bauen hat. Sie wurde den heutigen Anforderungen entsprechend neu formuliert und veröffentlicht. Schon der Titel der Norm zeigt, dass das Hauptaugenmerk auf der Hauptgefahr für Feuerwehrleute liegt: die Brandbekämpfung.
Die Norm beschreibt jetzt zum allerersten Mal die Gestaltungsform dieser Helme. Es wird unterschieden in die beiden Typen a und b. Typ a bietet allerdings nur den geforderten Mindestschutz an einen Schutzhelm für Feuerwehren. Die Unterschiede liegen im Wesentlichen darin, dass sich die Helmschalen in der Bauhöhe stark unterscheiden.
Die Helmschale des Typ a ist eine sogenannte „Halbschale“ und schützt somit nur einen gewissen Bereich des Kopfes. Sollte die Gefährdungsanalyse – diese muss vor der Beschaffung von Schutzhelmen für die Feuerwehr erarbeitet werden – ergeben, dass im Einsatz der Kopf des Feuerwehrmanns im besonderen Maße gefährdet ist, etwa in Form mechanischer Einwirkungen im Ohrbereich, reicht die Helmschale des Typ a nicht aus. Man braucht dann die „Vollschale“ des Typs b, die den kompletten Kopfbereich einschließlich des Halses schützt.
Neben dem Schutz gegen Strahlungswärme, Flammeinwirkung und dem Schutz gegen mechanische Einwirkungen, wie z. B. herabfallenden Gegenständen (z. B. Dachziegeln), müssen bei der Technischen Hilfeleistung die Augen und das Gesicht gegen wegfliegende Teile z. B. von Kraftfahrzeugen geschützt werden. Für die Tätigkeiten im Rahmen der Technischen Hilfeleistung sollten die Schutzhelme über ein Gesichtsschutzvisier verfügen.
Sicherheit und Komfort
Die Anforderungen an die Schutzhelme für Feuerwehren sind in der erwähnten Norm klar festgelegt. Es handelt sich um Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gemäß Kategorie III (Schutz gegen …) der PSA-Richtlinie 96/58/EC. Die Übereinstimmung des entwickelten Schutzhelms mit diesen Anforderungen wird durch eine akkreditierte Zulassungsstelle abgeprüft und bestätigt.
Innovationen sind bei Schutzhelmen eher in Form kleinerer Verbesserungen zu beobachten. Die großen Unterschiede liegen vor allem im Komfort – das ist für den Träger ein sehr wichtiger Faktor – sowie bei der Integration von weiteren für die Feuerwehr wichtigen Gerätschaften und Zubehör. Zu nennen ist hier insbesondere die Kommunikation der Einsatzkräfte untereinander sowie die Kommunikation zur Einsatzleitung. Wichtig sind auch die Anbindung des Atemschutzes und helmgeführte Beleuchtungssysteme.
Die jüngsten Fortschritte wurden bei der Angleichung der Schutzhelme für Feuerwehren an die neue Norm vollzogen. Es wurden z. B. bei MSA Gallet entsprechende Verbesserungen im Bereich der Kopfbänder und auch in der individuellen Einstellbarkeit umgesetzt, die es dem Feuerwehrmann bzw. der Feuerwehrfrau erlauben, den Helm auch für längere Tragezeit in extremen Situationen komfortabel einzustellen und zu tragen.
Es wird heute bereits an den Kopfschutzsystemen von morgen gearbeitet, wobei heute die Themen Integration, Komfort und vor allem Design im Vordergrund stehen. MSA Auer reagiert somit stetig auf die sich ändernden Anforderungen bzw. Bedürfnisse der entsprechenden Kunden. Uns liegt das Wohlergehen der vielen weltweit für uns alle tätigen Rettungskräfte stark am Herzen: Sie sollen jederzeit fit und gestärkt in den Einsatz gehen können – vor allem aber auch gesund und unversehrt zurückkommen.