Die Entwickler der Firma Hans Georg Brühl, Hersteller von Schutzeinrichtungen, haben sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie befasst und eine ebenso innovative wie praxisgerechte Lösung erarbeitet. Die neue Maschinenrichtlinie, die ab Ende 2009 gilt, stellt unter Punkt 1.4.2.1 (Feststehende trennende Schutzeinrichtungen) konkrete Anforderungen an Schutzzäune: Befestigungsmittel müssen nach Abnehmen der Schutzeinrichtung mit der Schutzeinrichtung oder der Maschine verbunden bleiben. Anstelle einer einfachen Schraubverbindung kommt beim Systemzaun II künftig eine solide Metalllasche zum Einsatz, an der eine Sechskantschraube unverlierbar über einen Sicherungs-Clip befestigt ist. Die Lasche greift in die Zaunelemente ein, die Schraube verbindet Lasche und Pfosten.