06.08.2008 • Automatisierung • Messtechnik

LGA prüft Spielzeug mit Zwick Prüfmaschinen

Nicht, wenn es alle erforderlichen Prüfungen, auch bezüglich missbräuchlicher Nutzung, besteht. Diese Prüfungen können Spielzeughersteller und Händler freiwillig zum Beispiel bei der LGA in Nürnberg durchführen lassen. Die LGA vergibt dann bei einem positivem Ergebnis zum Beispiel auch das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit).

Um ein Spielzeug auf den Markt zu bringen, ist das CE-Zeichen, mit dem der Hersteller die Einhaltung aller relevanten Vorschriften garantiert, ausreichend. Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Spielsachen von einem unabhängigen Prüfinstitut, wie zum Beispiel der LGA, auf Herz und Nieren untersucht sein. Die LGA führt die mechanischen/physikalischen Prüfungen mit Hilfe von Zwick-Prüfmaschinen durch, da man hiermit alltägliche Situationen, wie sie im Kinderzimmer vorkommen, perfekt simulieren kann und sichere und zuverlässige Prüfergebnisse erhält.

Wenn beispielsweise der Sprössling mit den Zähnen an der Schnauze des Plüschhundes zieht, muss diese dranbleiben. Gerade bei Spielsachen dürfen sich keine Kleinteile ablösen. Verschluckte Kleinteile können für Kinder zur tödlichen Gefahr werden. Deshalb geht man hierbei auf Nummer Sicher: Damit der Spielzeughund der Norm entspricht, darf die Hundeschnauze bei einer aufgebrachten Prüflast von 90 N (ca. 9 kg) nicht abreißen.
Diese Prüfung erfolgt in der Zwick-Prüfmaschine, mit der sowohl Zug-, Druck, Biege, zyklische und auch Zeitstandsversuche durchgeführt werden.
Als Regelgrößen können die Geschwindigkeit der Traverse, die Kraft oder direkt ein Dehnungsaufnehmer ausgewählt werden.

Dadurch können vom Abreißversuch über die Gewichtsbelastungssimulation bis hin zum komplexen Belastungsprofil alle Versuche mit einer Maschine durchgeführt werden.

Bezüglich der Meßwerterfassungsgenauigkeit und der Qualität vertraut die LGA auf die Zwick-Maschinen, die hier Maßstäbe setzen.
Beispielsweise wird bei einem 500N Kraftsensor die Klasse 1 nach ISO 7500 bereits ab 1N erreicht. Das bedeutet unter anderem, dass der max. absolute Fehler bei 1N nur 0.01N betragen darf.

Im Allgemeinen werden Spielzeuge im Rahmen der mechanischen/physikalischen Prüfungen auf Reißfestigkeit, Zugfestigkeit, Kipp-Risiko, Belastbarkeit und Dauerhaltbarkeit kontrolliert. Auch das Alter des Kindes spielt bei der Spielzeugprüfung eine Rolle. Als „Spielzeug“ gelten Produkte für Kinder bis zu einem Alter von bis zu 14 Jahren. In den verschiedenen Altersstufen sind verschiedene Prüfkriterien zu beachten. So muss bei unter Dreijährigen untersucht werden, ob das Spielzeug – oder nicht fixierte Teile desselben – verschluckt werden können. Das bedeutet, dass alle Teile des Spielzeugs oder das Spielzeug selbst, nicht durch einen Zylinder mit 31,7 mm Durchmesser passen dürfen, der dem Rachen eines Kleinkinds nachempfunden ist. Bei Babys ist es wichtig, dass verleimte Stellen sich durch ständiges in den Mund nehmen nicht aufweichen lassen.

Neben den mechanischen/physikalischen Prüfungen führt die LGA im Rahmen der Spielzeugprüfung chemische Tests durch, prüft die Entflammbarkeit, die gesundheitliche Unbedenklichkeit nach dem LFGB, die elektrische Sicherheit, die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), die Funkzulassung und die Hygiene

Für die statischen Prüfungen eignen sich insbesondere die Zwick Prüfmaschinen der zwicki Line (500N-5kN), die Prüfmaschinen der ProLine Serie (5kN bis 100 kN) sowie die AllroundLine ab 5 kN. Die Baureihen unterscheiden sich im Aufbau, in ihrer Ausstattung, den Leistungsmerkmalen sowie in ihrer Ausbaufähigkeit.

Alle Maschinenreihen können flexibel mit verschiedenen Sensoren und Werkzeugen ausgestattet werden. Die Steuerung und die Auswertung der Versuche erfolgt über die intelligente Prüfsoftware testXpert II. Die flexible und benutzerfreundliche Prüfsoftware ermöglicht dem Anwender die Realisierung von unterschiedlichsten Prüfaufgaben in kürzester Zeit. Intelligente Assistenten helfen beim Einrichten oder Ändern von Prüfabläufen und Ergebnissen. Die Messwerte und Ergebnisse werden - online zum Prüfvorgang - auf dem Bildschirm angezeigt. Alle Prüfergebnisse kann man direkt weiterverarbeiten, ausdrucken, versenden, exportieren und archivieren.
 

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